Klimafitte Raumplanung im Örtlichen Entwicklungskonzept

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Gemäß dem Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 sind alle Gemeinden in Kärnten verpflichtet, ihre örtlichen Entwicklungskonzepte bis spätestens 1. Jänner 2030 zu überarbeiten. Unterstützt wird dieser Prozess durch Fördermittel, die nunmehr bis 2030 zur Verfügung stehen.

Ein zentrales Instrument zur Umsetzung dieser Aufgabe stellt die Energieraumplanung dar. Sie spielt eine wesentliche Rolle auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität Österreichs bis zum Jahr 2040.

Die Energieraumplanung verfolgt gemeinsam mit einer klimafitten Raumplanung folgende Ziele:

  • Einsparung von Energie
  • Senkung von Kosten
  • Reduktion des CO₂-Ausstoßes
  • Gezielte Integration erneuerbarer Energieträger

Diese Zielsetzungen erstrecken sich über drei zentrale Themenfelder: Energie, Mobilität und Siedlung.

Durch die Erarbeitung eines entsprechenden Moduls sollen nachhaltige und klimafitte Ortsentwicklungen gefördert werden. Ein sparsamer Umgang mit Raumressourcen – etwa durch kompakte Siedlungsstrukturen – trägt wesentlich zur Reduktion des Verkehrsaufwands und damit zum Energiesparen und zur Emissionsminderung bei.

Ein weiteres wesentliches Ziel ist die raumplanerische Integration des Ausbaus erneuerbarer Energien. Dazu gehört die Identifikation geeigneter Flächen und Potenziale für Photovoltaik, Windkraft und Nahwärme sowie deren Berücksichtigung in der Flächenwidmung und Bebauungsplanung.

Zu Beginn der Modul-Erarbeitung ist eine umfassende Bestandsaufnahme energierelevanter Daten erforderlich. Auf Basis einer Energiebilanz und Potenzialanalyse können gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung entwickelt werden.

Ein essenzieller Bestandteil dieses Prozesses ist zudem die Festlegung konkreter Ziele für eine zukunftsfähige, klimafitte Raumstruktur. Diese können unter anderem in der Anpassung bestehender Bebauungspläne, der Entwicklung von Klima- und Mobilitätskonzepten sowie dem Ausbau von Nahwärmenetzen bestehen.

Ausführlichere Informationen können Sie im Handlungsleitfaden des Landes Kärnten nachlesen.

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